CoronapandemieGOÄ-Hygienepauschale beendet: Faktorsteigerung und Materialkosten-Abrechnung weiter möglich
| Die GOÄ-Hygienepauschale für erhöhte Hygienekosten im Zusammenhang mit der Coronapandemie ist seit dem 01.04.2022 nicht mehr berechnungsfähig (AAA 04/2022, Seite 1). Dennoch können Ärztinnen und Ärzte erhöhte Hygienekosten im Rahmen der Privatliquidation berücksichtigen. Dafür stehen weiterhin die Faktorsteigerung sowie die Abrechnung bestimmter Materialkosten zur Verfügung. |
Kosten für Einmalmasken und Schutzkittel sind ansetzbar
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AUSGABE: AAA 5/2022, S. 6 · ID: 48179274