GeriatrieEBM-Nr. 03360 nur zweimal im Krankheitsfall – wie erfolgt die Umsetzung?
| Frage: „Bei einem Patienten, der i. d. R. in jedem Quartal in der Praxis erscheint, wird die EBM-Nr. 03360, seitdem der Patient 70 Jahre alt ist, regelmäßig im ersten Quartal sowie im dritten Quartal eines Kalenderjahres abgerechnet. Im vergangenen Jahr war der Patient allerdings gar nicht in der Praxis vorstellig und erschien nun im aktuellen Jahr wieder, und zwar im zweiten Quartal. Muss nun bei der Abrechnung der Nr. 03360 pausiert werden, bis der alte Turnus (Abrechnung im ersten und dritten Quartal) wieder aufgenommen werden kann oder können wir bereits im zweiten Quartal des laufenden Jahres die Nr. 03360 erneut abrechnen?“ |
Antwort: Bei Patienten, die älter als 70 Jahre alt sind, ist die EBM-Nr. 03360 (hausärztlich-geriatrisches Basisassessment) berechnungsfähig, wenn die in der Präambel zu Kapitel 3.2.4 EBM genannten Kriterien erfüllt sind.
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AUSGABE: AAA 5/2023, S. 3 · ID: 49420578
