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Mai 2023

PrivatliquidationBÄK veröffentlicht Informationsmaterial zur Faktorsteigerung und zur Abdingung nach GOÄ

Abo-Inhalt18.04.20235016 Min. Lesedauer IWW

| Die Bundesärztekammer (BÄK) hat einem Beschluss des Ärztetags 2022 Taten folgen lassen. Nachdem zuvor bereits einige Facharztverbände auf die Möglichkeiten der Faktorsteigerungen und besonderen Honorarvereinbarungen gemäß GOÄ verwiesen haben, informiert nun auch die BÄK zum Thema. Der Bundesgesundheitsminister wird aufgefordert, die „völlig veraltete GOÄ von Grund auf zu reformieren“. Bis es so weit ist, gibt die BÄK den Mitgliedern „Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen.“ |

Der Ärztetag 2022 in Bremen hatte beschlossen, dass die BÄK die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen mit höheren Steigerungsfaktoren informieren soll, falls die GOÄneu nicht bis zum 31.12.2022 in Kraft tritt. Die GOÄneu ist nicht in Kraft getreten, sodass die BÄK nun neben einer Pressemitteilung (online unter iww.de/s7950) weiteres Informationsmaterial für Ärztinnen und Ärzte veröffentlicht hat, das sich teilweise auch an die Patienten richtet:

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AUSGABE: AAA 5/2023, S. 1 · ID: 49409059

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