Privatliquidation/RechtBGH-Urteil: Keine Kürzung der Privatliquidation
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Ärzte dürfen bei ihrer Privatabrechnung weiterhin für „durchschnittliche“ Leistungen regelmäßig die GOÄ-Schwellenwerte (2,3-facher bzw. 1,8-facher Satz) ansetzen. Dies ist die Essenz aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die drohende Kürzung der Privatabrechnung ist damit abgewendet (Urteil vom 07.11.2007, Az: III ZR 54/07).
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