GOÄ-ReformWas die „Neue GOÄ“ im Paragrafenteil vorsieht
| Der 129. Deutsche Ärztetag hat am 29.05.2025 in Leipzig mit einer klaren Mehrheit (212 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen) für eine umfassende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestimmt. Der verabschiedete Entwurf wurde an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Als nächstes wäre ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrats. Ein Termin für das Inkrafttreten der neuen GOÄ steht nicht fest, dennoch ist das Interesse an der Ausgestaltung der neuen GOÄ groß. Welche Auswirkungen der neue Paragrafenteil auf die Ärzteschaft haben könnte, erläutert dieser Beitrag. |
Inhaltsverzeichnis
- § 1 – Anwendungsbereich
- § 2 – Abweichende Vereinbarung
- § 4 – Gebühren
- § 5 – Gebührenhöhe
- § 6 – Gebühren für andere Leistungen (Analogabrechnung)
- § 7 – Entschädigungen
- § 8 – Wegegeld und § 9 - Reiseentschädigung
- § 10 – Ersatz von Auslagen
- § 11 – Zahlung durch öffentliche Leistungsträger
- § 12 – Rechnungsstellung
Vorbemerkung |
siehe Auch Quellen am Ende des BeitragsDer Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus Platzgründen wird i. d. R. auf die Wiedergabe vollständiger Zitate aus der derzeit geltenden GOÄ und herangezogenen Dokumenten verzichtet. Allgemein einsehbare Quellen sind am Ende des Beitrags angeführt. |
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AUSGABE: AAA 8/2025, S. 8 · ID: 50473792