HOAIOLG Köln: Ein weiterer (gescheiterter) Fall für ein Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung
| Verzögerungen sind bei Bauprojekten keine Seltenheit. Ein großes Problem besteht darin, dass die Planungszeit im Preisrecht der HOAI keine Rolle spielt. Daher ist es umso wichtiger, bereits bei Vertragsschluss eine solide Anspruchsgrundlage für Bauzeitverlängerungen zu schaffen und den Mehraufwand umfassend zu dokumentieren. Die aktuelle Rechtsprechung unterstreicht dies: Das OLG Köln hat den Anspruch eines Planers im Einvernehmen mit dem BGH abgelehnt. PBP stellt das Urteil vor und zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie dieses Problem vermeiden können. |
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AUSGABE: PBP 10/2025, S. 5 · ID: 50542132