Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PBP Planungsbüro professionell
  3. Zusatzhonorar Lph 8: Auf die Baufertigstellung kommt es an

Okt. 2025

HonorarZusatzhonorar Lph 8: Auf die Baufertigstellung kommt es an

24.09.2025139 Min. Lesedauer IWW

| Wird in einem Planungsvertrag über die Lph 1 bis 8 ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für den Fall einer Überschreitung der Bauzeit um mehr als sechs Monate vereinbart, kommt es für die Bemessung der Bauzeit auf die abnahmereife Fertigstellung an. Das ist in der Regel die Mitteilung durch die bauausführenden Gewerke, dass sie ein abnahmereifes Werk zur Abnahme anbieten, zuzüglich einer angemessenen Frist für die Durchführung. Das hat das OLG Naumburg klargestellt. |

Das OLG hat in seiner soeben erst veröffentlichten Entscheidung noch einige andere relevante Aussagen zum Zusatzhonorar in der Lph 8 gemacht. PBP wird deshalb in der nächsten Ausgabe näher darauf eingehen (OLG Naumburg, Urteil vom 20.05.2025, Az. 2 U 38/24, Abruf-Nr. 250228).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PBP 10/2025, S. 1 · ID: 50560325

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte