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GebührenrechtAusbleibende neue GOÄ – Wie können erwartete Höherbewertungen schon heute realisiert werden?

Abo-Inhalt22.11.20236164 Min. LesedauerVon RA, FA MedizinR Christian Pinnow, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf

| Die GOÄ hat ihre Grundstruktur und Preise im Wesentlichen seit 1996 und ist seither nicht grundlegend weiterentwickelt oder gar neu gefasst worden. Unter dem Schlagwort „GOÄ-Reform“ wird seit sicherlich mehr als 15 Jahren an der Neustrukturierung der GOÄ und an Neubewertungen der dort verzeichneten Leistungen gearbeitet. Entwürfe der Ärzteschaft liegen dem Bundesgesundheitsministerium vor. Es ist aber noch längst nicht abzusehen, ob und wann aus den Entwürfen eine wirksame neue GOÄ wird. Nicht zuletzt die Ärztekammern regen deshalb ihre Mitglieder an, die als zu niedrig empfundenen Vergütungen bei Anwendung der Regelsteigerungssätze der GOÄ dadurch auszugleichen, dass höhere Steigerungsätze zur Abrechnung gebracht werden. Wollen Ärztinnen und Ärzte dieser Anregung folgen, gilt es dabei, gebührenrechtliche Grenzen zu berücksichtigen. |

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AUSGABE: AAA 6/2023, S. 14 · ID: 49506630

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