EBM 2023Nr. 40128 auch bei Übersendung einer AU wegen Absonderung und neben der Nr. 01435 möglich
| Seit dem 01.04.2023 können Vertragsärzte eine Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese feststellen und bescheinigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patienten einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) unterliegen oder eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung besteht. Eine entsprechende Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) hatte der G-BA bereits im Dezember 2022 beschlossen. |
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AUSGABE: AAA 6/2023, S. 6 · ID: 49503239