ArbeitnehmerschutzWo liegen die größten Probleme für ArbN, wenn der ArbG eine gGmbH oder eine Privatperson ist?
| Im Arbeitsrecht gelten für ArbN grundsätzlich dieselben Schutzmechanismen – unabhängig davon, ob der ArbG ein Konzern, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder eine natürliche Person ist. In der Praxis treten jedoch gerade bei gGmbHs und privaten ArbG spezifische Risiken zutage, die ArbN kennen und aktiv absichern sollten. |
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AUSGABE: AA 10/2025, S. 177 · ID: 50554794