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Nachvertragliches WettbewerbsverbotErhöhen Aktienoptionen die Karenzentschädigung?

Abo-Inhalt22.09.202516 Min. Lesedauer IWW

| In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind. |

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AUSGABE: AA 10/2025, S. 172 · ID: 50554774

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