Pfändung von ArbeitseinkommenUnpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung
| Zahlt ein ArbG, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt. Dies gilt nur, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AA 3/2023, S. 43 · ID: 48965120
