Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AA Arbeitsrecht aktiv
  3. Grobe Beleidigung des Vorgesetzten in einem Vier-Augen-Gespräch = fristlos raus

Außerordentliche KündigungGrobe Beleidigung des Vorgesetzten in einem Vier-Augen-Gespräch = fristlos raus

Abo-Inhalt24.02.20233024 Min. Lesedauer IWW

| Grob ehrverletzende, diffamierende und von erheblicher Missachtung der Person geprägte Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen in einem Vier-Augen-Gespräch am Arbeitsplatz können die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt dann, wenn der ArbN nach den Umständen und dem Inhalt des Gesprächs im Einzelfall nicht davon ausgehen kann, dass seine Äußerungen als vertraulich eingeordnet und behandelt werden. |

Sachverhalt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AA 3/2023, S. 39 · ID: 49205162

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte