Personenbezogene DatenUnbestimmte Rechtsbegriffe machen den Antrag nach § 15 DSGVO unzulässig
| Ein Klageantrag, der ergänzend zum Wortlaut von Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 DSGVO auslegungsbedürftige Begriffe enthält, über deren Inhalt nicht behebbare Zweifel bestehen, ist nicht hinreichend bestimmt. Das folgt aus einer aktuellen BAG-Entscheidung. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 5/2022, S. 82 · ID: 48211678