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BetriebsratKeine Mitbestimmung bei „Raucherpausen nur in festgelegten Pausen“

Abo-Inhalt22.04.20224987 Min. Lesedauer IWW

| Die Anordnung eines ArbG, dass Rauchen nur in den festgelegten Pausen gestattet ist, unterliegt regelmäßig nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (BR) aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da die Anordnung die Einhaltung der Arbeitszeit sicherstellen soll und somit nicht das Ordnungsverhalten, sondern das Arbeitsverhalten betrifft. |

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AUSGABE: AA 5/2022, S. 80 · ID: 48209896

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