AusbildungskostenUnangemessene Nachteile bei Kostenbeteiligung eines Flugschülers an der Pilotenausbildung
| ArbG und ArbN können wirksame Vereinbarungen über die Beteiligung an den Kosten einer vom ArbG finanzierten Ausbildung schließen. Diese benachteiligen den ArbN nicht generell unangemessen. Dies gilt auch für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung zum Gegenstand haben. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 4/2025, S. 60 · ID: 50359670
