Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AA Arbeitsrecht aktiv
  3. Tantieme ist bei unterjährigem Ausscheiden nur anteilig zu zahlen

Sonderzahlung/VergütungTantieme ist bei unterjährigem Ausscheiden nur anteilig zu zahlen

07.12.202210588 Min. Lesedauer IWW

| Die für ein ganzes Jahr vereinbarte Tantieme, deren Zahlung vom Erreichen eines vorher definierten Ziels abhängig sein soll, ist bei unterjährigem Ausscheiden des ArbN anteilig zu kürzen. Dies gilt selbst dann, wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war (und erreicht worden ist), vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen war. |

Das entschied das LAG Köln (7.7.22, 6 Sa 112/22, Abruf-Nr. 231606). Im vorliegenden Fall bedeute das: Ein arbeitsvertraglich versprochener Jahresentgeltbetrag sei um 5/12 zu kürzen, wenn fünf Monate im Bezugsjahr keine Arbeitsleistung erbracht worden sei oder im gleichen Zeitraum ein Arbeitsverhältnis nicht mehr bestanden habe.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AA 1/2023, S. 2 · ID: 48836496

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte