Unlauterer WettbewerbPrivate Aussagen in sozialen Medien eines ArbN über Konkurrenten nicht dem ArbG zurechenbar
| Allein das mittelbare wirtschaftliche Interesse eines Mitarbeiters am Unternehmenserfolg reicht nicht aus, um nach § 8 Abs. 2 UWG dem ArbG dessen Äußerungen in sozialen Netzwerken zuzurechnen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 1/2024, S. 7 · ID: 49835481