AbmahnungMeinungsäußerung versus Rücksichtnahmegebot
| Mit einem Aufruf, in dem der ArbG als mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch bezeichnet wird, verletzt ein ArbN seine Treue- und Loyalitätspflicht. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 3/2025, S. 45 · ID: 50331194
