ÄnderungskündigungKündigung trotz Elternzeit ist möglich
| Der ArbG darf auch während der Elternzeit nach Zustimmung der zuständigen Stellen grundsätzlich betriebsbedingte Änderungskündigungen aussprechen. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Berlin-Brandenburg (5.7.22, 16 Sa 1750/21, Abruf-Nr. 230160). Die ArbN wandte sich gegen eine während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Änderungskündigung. Das zuständige Integrationsamt hatte dieser Kündigung während der Elternzeit zuvor zugestimmt. Die ArbN lehnte das Änderungsangebot des ArbG ab.
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AUSGABE: AA 8/2022, S. 127 · ID: 48481298
