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GleichbehandlungHöchstbetrag in Sozialplan steht Ausgleich für Schwerbehinderung nicht entgegen

Abo-Inhalt24.03.20233855 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan grundsätzlich die Gewährung eines zusätzlichen Abfindungsbetrags zum Ausgleich der durch eine Schwerbehinderung bedingten wirtschaftlichen Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlusts vorsehen, dessen Zahlung aber wegen einer im Sozialplan vorgesehenen Höchstbetragsregelung bei älteren schwerbehinderten ArbN unterbleibt. |

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AUSGABE: AA 4/2023, S. 64 · ID: 49254392

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