GleichbehandlungHöchstbetrag in Sozialplan steht Ausgleich für Schwerbehinderung nicht entgegen
| Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan grundsätzlich die Gewährung eines zusätzlichen Abfindungsbetrags zum Ausgleich der durch eine Schwerbehinderung bedingten wirtschaftlichen Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlusts vorsehen, dessen Zahlung aber wegen einer im Sozialplan vorgesehenen Höchstbetragsregelung bei älteren schwerbehinderten ArbN unterbleibt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 4/2023, S. 64 · ID: 49254392
