Fristlose KündigungGenesenenzertifikat selbst ausgestellt = Kündigung
| Stellt sich ein angestellter Apotheker selbst ein sogenanntes „Genesenenzertifikat“ nach § 2 Nr. 5 COVID_19-Schutzmaßnahmen-AusnahmeVO aus, obwohl er aufgrund seiner Eigenschaft als Apotheker zumindest hätte wissen müssen, dass dessen Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist dies ein geeigneter Grund nach § 626 Abs. 1 BGB. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 9/2022, S. 148 · ID: 48534172