ArbeitsentgeltFür fünf EUR im Museum tätig = kein Arbeitsentgelt
| Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür fünf EUR pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt. Sozialversicherungsbeiträge sind nicht zu entrichten. |
Das entschied das Hessische LSG (23.1.25, L 1 BA 64/23, Abruf-Nr. 246866).
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AUSGABE: AA 5/2025, S. 76 · ID: 50395477