RückzahlungsvereinbarungDie Zulässigkeit differenzierender Nachtschichtzuschläge im Tarifvertrag
| Das BVerfG (11.12.24, 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23) gab unter Berufung auf den Schutz der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) den Verfassungsbeschwerden von zwei ArbG statt, die sich insbesondere gegen die vom BAG zuerkannte Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Nachtzuschläge wenden. Gleichzeitig verwarfen sie die Verfassungsbeschwerden der Verbände, die die betroffenen Tarifnormen vereinbart hatten. Das BVerfG kippte die BAG-Entscheidungen und verwies die Streitfälle an das BAG zurück. |
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AUSGABE: AA 5/2025, S. 89 · ID: 50395656