ComplianceDie Mitbestimmung bei der Einführung eines Personalfragebogens bei einem Konzern
| Der Gesamtbetriebsrat kann wegen offenkundiger Unzuständigkeit nicht gemäß § 100 ArbGG die Einsetzung einer Einigungsstelle hinsichtlich des Inhalts und der Nutzung eines Personalfragebogens durchsetzen, wenn der Fragebogen nach Konzernvorgaben unternehmensübergreifend eingeführt wird. In diesem Fall ist dem ArbG eine Regelung auf der Unternehmensebene subjektiv unmöglich. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 4/2025, S. 67 · ID: 50359679