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HinweisgeberschutzgesetzBetriebsrat hat bei der Nutzung der internen Meldestelle ein Mitbestimmungsrecht

Abo-Inhalt07.08.202578 Min. Lesedauer IWW

| Bei der Nutzung der internen Meldestelle nach dem HinSchG, zum Beispiel bei Meldepflichten, Verfahrensanweisungen ist der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG erfüllt. Das gilt aber nicht bei der Organisationsentscheidung, z. B. dem Outsourcing der Meldestelle. |

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AUSGABE: AA 8/2025, S. 137 · ID: 50489851

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