Sommer-Spezial 2023Das Hinweisgeberschutzgesetz und was das für ArbG und ArbN bedeutet, Teil 1
| Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2.7.23 in Kraft. Für viele Unternehmen zeitlich ungünstig, da Deutschland sich in oder vor den Sommerferien befindet. Die großen Unternehmen haben bereits vorgesorgt, viele mittelständische Unternehmen noch nicht. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den ersten Fragen von ArbG und ArbN. |
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AUSGABE: AA 7/2023, S. 124 · ID: 49543440