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Immaterieller SchadenersatzAuswertung von WhatsApp-Nachrichten des ArbN kostet den ArbG 7.500 EUR Schadenersatz

Abo-Inhalt14.12.20221566 Min. Lesedauer IWW

| Eine nicht durch legitime Interessen des ArbG gedeckte, nicht erforderliche und unverhältnismäßige Auswertung von WhatsApp-Nachrichten auf einem Firmenhandy, das vom ArbN sowohl für dienstliche als auch private Zwecke genutzt wird, kann zu einem Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens des betroffenen ArbN in Höhe von 7.500 EUR führen. |

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AUSGABE: AA 1/2023, S. 3 · ID: 48836342

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