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MitbestimmungsrechtArbG kürzt Betriebsratsvorsitzendem Vergütung = Mitbestimmunsgpflichtig ja oder nein?

Abo-Inhalt03.07.2023161 Min. Lesedauer IWW

| Unabhängig von der individualrechtlichen Zulässigkeit einer Kürzung der Vergütung eines Betriebsratsvorsitzenden übt dieser keine Tätigkeit aus, die als Ein- oder Umgruppierung mitbestimmungspflichtig ist. |

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AUSGABE: AA 7/2023, S. 115 · ID: 49543499

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