MitbestimmungsrechtArbG kürzt Betriebsratsvorsitzendem Vergütung = Mitbestimmunsgpflichtig ja oder nein?
| Unabhängig von der individualrechtlichen Zulässigkeit einer Kürzung der Vergütung eines Betriebsratsvorsitzenden übt dieser keine Tätigkeit aus, die als Ein- oder Umgruppierung mitbestimmungspflichtig ist. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 7/2023, S. 115 · ID: 49543499
