WegeunfallArbeitsschlüssel nach privatem Ausflug abgeholt und verunfallt
| Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. |
Zu diesem Ergebnis kam das BSG (26.9.24, B 2 U 15/22 R, Abruf-Nr. 243969). Die ArbN fuhr am Unfalltag früh morgens nach einem privaten Wochenendausflug von dort zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz befanden. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die ArbN mit ihrem Pkw und wurde schwer verletzt.
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AUSGABE: AA 11/2024, S. 181 · ID: 50207128