HaftungsrechtKeine Haftung wegen Behandlungsfehler bei fehlendem Schutzzweckzusammenhang
| Ein Zahnarzt vergisst, ein Implantat nach Entfernung des Abutments mit einer Abdeckschraube zu versehen. Bei der Patienten kommt es zu einer Entzündung mit Fistelbildung und Knochenabbau. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln stellt einen groben Behandlungsfehler fest. Schadenersatz und Schmerzensgeld erhält die Patientin dennoch nicht (Urteil vom 26.06.2024, Az. 5 U 151/22). |
Der Fall
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AUSGABE: ZR 1/2025, S. 20 · ID: 50232179