BerufsrechtZahnärztlicher Notfalldienst: Erkrankung entbindet nicht von der Pflicht zur Ersatzsuche!
| Die Pflicht zur Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst umfasst auch die Pflicht des Zahnarztes, im Fall der Verhinderung für eine Vertretung zu sorgen und dies der für ihn zuständigen Stelle mitzuteilen. Eine bloße Benachrichtigung der zuständigen Stelle über die Verhinderung reicht nicht aus (Berufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 05.06.2024, Az. 18 K 2105/23.T). |
Der Fall
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AUSGABE: ZP 1/2025, S. 3 · ID: 50237345