Persönlichkeitsrecht(Zahn-)Arzt hat Anspruch auf Entfernung von rechtswidrigen Internet-Bewertungen
| Wenn es um die Bewertung von (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten auf Online-Bewertungsportalen geht, ist im Streitfall stets abzuwägen zwischen dem berechtigten Interesse des Patienten auf Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsrecht des bewerteten (Zahn-)Arztes. Die Grenzen zwischen unwahren Tatsachenbehauptungen und zulässiger Meinungsäußerung sind oft fließend. Das Landgericht [LG] Essen erachtete die Ausführungen eines Patienten, der einen niedergelassenen Kardiologen online bewertet hatte, als ehrenrührig und damit rechtswidrig (Urteil vom 09.09.2024 zum Az. 4 O 176/23). Das Urteil ist gleichermaßen für Zahnärzte relevant. |
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AUSGABE: ZP 9/2025, S. 8 · ID: 50521027