WettbewerbsrechtWerbung zur Intraoralscanner-Technik – und täglich grüßt das zahnärztliche Werberecht
| Werbemaßnahmen für die Zahnarztpraxis sollten stets vorab einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden, wie ein Urteil des Landgerichts (LG) Aurich vom 26.01.2022 zeigt (Az. 2 O 895/19). Hier zeigte sich, dass insbesondere die Beschreibung von Behandlungsverfahren der Wahrheit entsprechen muss und die mit dem Verfahren zu erreichenden Erfolge nicht übertrieben werden dürfen. |
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AUSGABE: ZP 1/2023, S. 2 · ID: 48871397