Privates VeräußerungsgeschäftVeräußerung des Miteigentums am eigenen Haus nach Ehescheidung kann Steuerpflicht auslösen!
| Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.02.2023 entschieden (Az. IX R 11/21). |
Ehefrau drohte mit Versteigerung
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AUSGABE: ZP 5/2023, S. 12 · ID: 49412214
