SteuerrechtUmsatzsteuerliche Beurteilung von zahnärztlichen Leistungen
| Selbstständige Zahnärzte gelten als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, da sie eine berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben (§ 2 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz, UStG). Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie einzelne zahnärztliche oder zahntechnische Leistungen umsatzsteuerlich zu beurteilen sind. Denn die berufliche Tätigkeit umfasst bei Zahnärztinnen und Zahnärzten sowohl die originären Heilbehandlungen, als auch weitere Tätigkeiten, wie sie z. B. im Zusammenhang mit einem Eigenlabor vorkommen. |
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AUSGABE: ZP 1/2023, S. 17 · ID: 48754451