GewerbesteuerSteuerfalle bei Infektion durch gewerbliche Beteiligungseinkünfte abgemildert
Viele Zahnärzte sind als Personengesellschaft tätig (z. B. in einer BAG). Das birgt ein Risiko. Denn beteiligt sich die Gesellschaft an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (z. B. an einer gewerblich tätigen Laborgemeinschaft), dann werden die Einkünfte gewerblich infiziert. Zwar hat der Bundesfinanzhof (BFH) schon vor langer Zeit geurteilt, dass trotz Infektion keine Gewerbesteuerpflicht besteht. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat bislang jedoch eine andere Ansicht vertreten. Nun erkennt das BMF die Rechtsprechung des BFH erfreulicherweise an.
Beispiel zeigt Praxisproblematik
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AUSGABE: ZP 2/2026, S. 20 · ID: 50638814