KooperationenModernisierung des Personengesellschaftsrechts: Was ändert sich für Zahnärzte?
| Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft. Es verfolgt das Ziel, die in weiten Teilen noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Regelungen über das Personengesellschaftsrecht den Anforderungen an ein modernes Wirtschaftsleben anzupassen. Lesen Sie im Beitrag, welche Neuerungen sich ergeben und ob sich für Ihre zahnärztliche Zusammenarbeit etwas ändert. |
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AUSGABE: ZP 7/2023, S. 6 · ID: 49440519