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RechtsprechungGemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten darf als „Zentrum“ bezeichnet werden

Abo-Inhalt14.06.20236301 Min. Lesedauer IWW

| Die Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“ für ästhetische und plastische Chirurgie ist nicht irreführend und unlauter (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt am Main, Urteil vom 11.05.2023, Az. 6 U 4/23). Jedenfalls im medizinischen Bereich weist der Begriff „Zentrum“ nicht auf eine besondere Größe hin. Der Gesetzgeber gibt Medizinischen Versorgungszentren auch keine Mindestgröße vor. Das Urteil ist auf Zahnarztpraxen übertragbar. |

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AUSGABE: ZP 7/2023, S. 4 · ID: 49523325

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