Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Das müssen Zahnarztpraxen für ihre barrierefreie Website wissen!
| Am 28.06.2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten, das die digitale Inklusion für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen fördern soll. Für Ihre Zahnarztpraxis bedeutet das die Pflicht, Ihre Websites barrierefrei zu gestalten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. |
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AUSGABE: ZP 7/2025, S. 12 · ID: 50414744