BilanzWertpapiere im Betriebsvermögen: BFH lässt Teilwertansatz bei börsennotierten „hybriden“ Anleihen zu
| Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von fünf Prozent der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet. Zu diesem Schluss ist der BFH bei Wertpapieren im Betriebsvermögen gelangt. |
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Grund und Boden, Beteiligungen und Umlaufvermögen in der Steuerbilanz grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Liegt aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein niedrigerer Wert (Teilwert) vor, kann dieser anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten am Bilanzstichtag für die Bewertung berücksichtigt werden. Bei festverzinslichen Wertpapieren fehlt es in der Regel an einer „voraussichtlich dauernden“ Wertminderung, soweit die Kurswerte der Papiere unter den Nominalwert sinken. Denn verzinsliche Wertpapiere verbriefen regelmäßig eine Forderung in Höhe ihres Nominalwerts.
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