UntervermittlerVorsicht Beitragsfalle: In diesen Fällen sind Ihre Untervermittler abhängig beschäftigt
| Bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Versicherungsvermittlerbüros werden Untervermittler des Vermittlerbetriebs immer wieder als abhängig Beschäftigte eingestuft. VVP erläutert die Hintergründe, vermittelt einen aktuellen Überblick, wann Untervermittler aus Sicht der Sozialversicherung selbstständig und wann abhängig beschäftigt sind, und erläutert, wie Sie sich als Inhaber des Betriebs verhalten. |
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AUSGABE: VVP 9/2024, S. 19 · ID: 50099645