Gesetzesänderungen§ 23 EStG: Veräußerungsgewinne ab 2024 bis 1.000 Euro steuerfrei kassieren
| Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen der Besteuerung. Allerdings wurden sie schon bisher von der Besteuerung verschont, wenn sie im Jahr weniger als 600 Euro betrugen. Ab 2024 gilt nun aufgrund des Wachstumschancengesetzes eine neue Grenze: 1.000 Euro. Doch bei welchen Veräußerungsgewinnen lässt sich die erhöhte Grenze wirklich nutzen? Ist die Gesetzesänderung wirklich eine Verbesserung? VVP klärt auf. |
Die Freigrenze des § 23 Abs. 3 S. 5 EStG
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AUSGABE: VVP 5/2024, S. 20 · ID: 49984396