HausratversicherungSonnenschirm durch Sturm beschädigt: Greift die Hausratversicherung?
| Durch Stürme kommt es vermehrt auch zu Schäden an Gartenmobiliar wie z. B. Sonnenschirmen. Hier entzünden sich vermehrt Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (VN) über die Frage, ob die Schäden von der Hausratversicherung gedeckt werden. Das AG Freiburg hat einen solchen Sonnenschirm-Fall entschieden. VVP stellt diesen vor. |
Um diesen Fall ging es vor dem AG Freiburg
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VVP 8/2022, S. 20 · ID: 48456842