AltersversorgungSo sind Zahlungen des Vertreterversorgungswerks steuerlich zu behandeln
| Hat ein Versicherungsvertreter in das Vertreterversorgungswerk eingezahlt, fließen ihm später Versorgungszahlungen zu. In der Praxis stellt sich die Frage, wie diese Zahlungen zu versteuern sind. Handelt es sich um Renteneinkünfte oder um nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Was gilt bei Leistungen an die Erben („Witwenrente“) und infolge einer Berufsunfähigkeit? Sind Abzüge und Freibeträge zu berücksichtigen? VVP zeigt nachfolgend, wie die steuerliche Einordnung erfolgt. |
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AUSGABE: VVP 2/2023, S. 9 · ID: 48568767