KrankenversicherungOLG Düsseldorf: Versicherer muss Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen
| Ein Krankenversicherer muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen. Es gebe noch andere Behandlungsmöglichkeiten. Dies hat das OLG Düsseldorf im Fall eines Mannes mit Osteogenesis Imperfecta Typ 1 (Glasknochenkrankheit) entschieden. |
Ist Heilbehandlung durch Medizinal-Cannabis medizinisch notwendig?
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AUSGABE: VVP 3/2024, S. 20 · ID: 49794627