ArbeitgeberleistungenMitarbeiter lädt E-Dienstwagen zu Hause: So können Sie Stromkosten steuerfrei erstatten
| Lädt Ihr Mitarbeiter seinen E-Dienstwagen bei sich zu Hause, haben Sie als Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, dem Mitarbeiter die entsprechenden Stromkosten lohnsteuer- und beitragsfrei zu erstatten: Sie können ihm eine Pauschale zahlen. Oder Sie können dem Mitarbeiter die Kosten erstatten, die ihm fürs Laden entstanden sind. Gerade bei der Erstattung der selbst getragenen tatsächlichen Ladekosten steckt aber der Teufel im Detail. |
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AUSGABE: VVP 10/2023, S. 11 · ID: 49598136
