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Kfz-VersicherungGeschobenes Pannenfahrzeug und Betriebsgefahr des Fahrzeugs

05.06.2024662 Min. Lesedauer IWW

| Wird ein durch eine Panne liegen gebliebenes Fahrzeug mit Muskelkraft geschoben und kommt es dabei zu einem Schaden, weil es auf abschüssiger Fläche außer Kontrolle gerät, ist das der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen. Zu diesem Schluss gelangt das AG Bremen mit Bezug auf den BGH. |

Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (AG Bremen, Urteil vom 04.11.2022, Az. 3 C 184/20, Abruf-Nr. 232972).

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AUSGABE: VVP 7/2024, S. 2 · ID: 50049851

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