KrankenversicherungGehaltszahlungen im Insolvenzfall und Jahresarbeitsentgeltgrenze
| Hat der insolvente Arbeitgeber mit dem Insolvenzverwalter vereinbart, dass dem Arbeitnehmer normal weiter Gehalt bezahlt wird und der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das Insolvenzgeld dem Insolvenzverwalter abtritt, erhält der Arbeitnehmer in Höhe der Gehaltszahlungen Arbeitsentgelt. Es ist bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu berücksichtigen. Das hat das LSG Baden-Württemberg im Streit zwischen einem freiwillig in der GKV Versicherten und der Krankenkasse entschieden. |
In der Konsequenz hat der Versicherte im Urteilsfall für diese Gehaltszahlungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzuentrichten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2022, Az. L 5 KR 1980/21, Abruf-Nr. 233173, rechtskräftig).
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AUSGABE: VVP 2/2023, S. 1 · ID: 49008868